Gute wissenschaftliche Praxis geht alle Fakultätsmitglieder an. Wissenschaftliches Fehlverhalten schädigt das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft und zerstört das Vertrauen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander.
Gute wissenschaftliche Praxis beinhaltet unter anderem...
- Dokumentation von Resultaten
- Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten
- wissenschaftliche Veröffentlichung
- die eigenen Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln
- strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren
- die Achtung fremden geistigen Eigentums
- die Einhaltung ethischer Standards bei der Durchführung von Erhebungen
- die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Zusammenarbeit und Leitungsverantwortung in Arbeitsgruppen
Erklärung zur Sicherung guter wissenschaftlicher PraxisExterner Link