Neue Fristen zur Einreichung von Anträgen an den Prüfungsausschuss Physik und Photonics gemäß § 3 (4) Geschäftsordnungpdf, 324 kb(z. B. Härtefallanträge, Widersprüche)
- Anträge, die bis 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit eingereicht werden, werden bis zur Mitte der Vorlesungszeit behandelt
- Anträge, die bis 3 Wochen vor Ende der Vorlesungszeit eingereicht werden, werden bis zum Ende der Vorlesungszeit behandelt.
Öffnungszeiten
Während der vorlesungsfreien Zeit Montag / Dienstag / Donnerstag 08:00 - 11:00 Uhr