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  zum Messtechnikpraktikum
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letzte Aktualisierung: 23.11.2010
 
Erste Änderung der Promotionsordnung der Physikalisch-Astronomischen Fakultät vom 21.01.2009

Lesefassung der geänderten Promotionsordnung
(Achtung: Der Text dieser Datei dient nur zur Information. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Druckfassung der Promotionsordnung, wie er im Dekanat der Physikalisch-Astronomischen Fakultät erhältlich ist. Es können bei der Speicherung sowohl Datenfehler/Manipulationen als auch Überragungsfehler bzw. Darstellungsfehler des von Ihnen verwendeten Net-Browsers nicht ausgeschlossen werden.)

Diese im Zuge der Anpassung an die Rahmenpromotionsordnung der FSU vom 24.06.2008 notwendig gewordene Änderung der Promotionsordnung vom 30.07.2008 gilt für alle nach dem 21.02.2009 zu eröffnenden Promotionsverfahren.

Die wesentlichen Änderungen betreffen:
- die nun verpflichtende Annahme als Doktorand an der Fakultät
- die Möglichkeit der Betreuung der Promotion durch Nachwuchsgruppenleiter
- die Möglichkeit der Vergabe des Prädikates "summa cum laude" für ein Einzelgutachten und die sich daraus ergebende Änderung der Berechnungsvorschrift für die Gesamtprädikate
- das stärkere Gewicht der Note der Dissertation

 
Durchführungsbestimmungen zur Promotionsordnung                                Stand: Februar 2010

Umfang der Dissertation
Der Umfang der Dissertation ist laut Promotionsordnung auf maximal 100 Seiten begrenzt. Darin inbegriffen ist das Inhaltsverzeichnis nicht jedoch das Literaturverzeichnis. Ein eventueller Anhang mit zusätzlichen, für die Dissertation nicht zwingend notwendigen Informationen wird in die Bewertung nicht einbezogen. Eine Umfangsüberschreitung bedarf der Zustimmung des Dekans. Diese Ausnahmeregelung wird sehr restriktiv gehandhabt.

Gutachter
- die Gutachter müssen Hochschullehrer, habilitiert oder Nachwuchsgruppenleiter sein
- es sollen außer mit dem betreuenden Hochschullehrer keine gemeinsamen Publikationen mit diesen vorliegen
- es sollten nach Möglichkeit nicht zwei Gutachter aus demselben Institut kommen

Disputation, Prüfer, Prüfungsumfang
Der Prüfungsumfang soll in beiden Fächern jeweils einem Stoffumfang von 4 SWS entsprechen, wobei im Hauptfach im Wesentlichen das Umfeld des Promotionsthemas geprüft wird. Die Prüfung im Hauptfach soll keine Fragen beinhalten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Dissertation stehen. Fragen zur Dissertation sollen in der Verteidigung gestellt werden.

Es werden alle Kombinationen aus den vier in der Promotionsordnung angegebenen Fachgebieten zugelassen, sofern sich diese z.B. durch die Methodik deutlich voneinander abgrenzen. Gegebenenfalls muss dies von den Prüfern bestätigt werden.

Lehrleistungen
Von den Doktoranden wird erwartet, dass sie während ihrer Promotionsphase insgesamt 4 SWS in der Lehre tätig sind.